Fußball-Training in Bayern ab 08. Juli 2020 auch mit Kontakt wieder möglich

Es gibt erfreuliche Nachrichten, die wir umgehend an Sie weitergeben: Ab morgen, Mittwoch, 8. Juli 2020, ist Fußball-Training in Bayern auch mit Kontakt wieder möglich.

Die Bayerische Staatsregierung hat die erforderlichen Anpassungen der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heute beschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Lockerungen ausschließlich das Training betreffen, nicht den Wettkampf. Freundschaftsspiele sind demnach weiterhin untersagt.

Das Training mit Körperkontakt ist wieder gestattet, sofern es im Freien stattfindet und in festen Trainingsgruppen organisiert wird. Weiterhin gilt es hierbei, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, wenn es etwa um die Nutzung von Kabinen und Duschen oder aber auch die Anreise geht. Wir haben unseren BFV-Leitfaden bereits entsprechend aktualisiert, Ihr findet ihn zum Download unter:

https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/corona-pandemie/bfv_hinweise_training_ab-8.-juli.pdf

Das sind sehr gute Nachrichten für alle von uns, die sich lange Zeit in Geduld üben mussten. Das ist ein ganz großer Schritt. Viele von Ihnen hatten bislang Schwierigkeiten, ein Training unter den zuletzt geltenden staatlichen Auflagen durchzuführen, weil der Aufwand für die Ehrenamtlichen vor Ort enorm war. Allen möchten wir auf diesem Wege für Ihren Einsatz Dank sagen. Wichtig ist dieser Schritt auch deshalb, weil wir die vielen tausend Fußballer in Bayern so wieder auf den Platz und zum Fußball bekommen. Die Angst, aktive Mädchen und Buben, Frauen und Männer zu verlieren, ist nach wie vor da, aber sollte jetzt in hohem Maße gebannt sein. Dass wir nach wie vor sehr sorgsam bleiben müssen, liegt auf der Hand – und so verantwortungsvoll und vernünftig werden wir mit den Lockerungen auch umgehen müssen. Darum bitten wir ausdrücklich. Jetzt hoffen wir, dass wir in naher Zukunft auch wieder Spiele austragen können. Denn unser erklärtes Ziel ist es, dass wir zum 1. September unsere Saison fortsetzen können.

Außerdem ist es ab morgen, Mittwoch, 8. Juli 2020, wieder gestattet, Vereinssitzungen und Versammlungen mit 200 Personen (im Freien), bzw. 100 Personen (in geschlossenen Räumen) abzuhalten. Diese Beschränkungen der Teilnehmerzahl gelten auch dann, wenn die Veranstaltung in gastronomischen Betrieben, etwa der Vereinsgaststätte, stattfinden.

Aktuelle FAQs der Bayerischen Staatsministeriums finden Sie unter folgendem Link:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php